Ministerium

Ein Ministerium (lateinisch „Dienst“), schweizerisch Departement (aus französisch département, wörtlich für „[Verwaltungs-]Abteilung“[1]), ist eine oberste Behörde eines Staates.

Regelmäßig wird ein Ministerium von einem Minister geleitet, welcher der Regierung des betreffenden Staates angehört. In der Schweiz stehen die Bundesräte, d. h. die sieben Mitglieder des Bundesrates (Exekutive), je einem der sieben Departemente vor und werden in dieser Funktion als Departementsvorsteher bzw. Departementschef bezeichnet (vgl. dazu auch die Rubrik Schweiz weiter unten)[2][3]. Umgangssprachlich wird aber auch in der Schweiz ab und zu die Bezeichnung Minister (z. B. Innenminister) verwendet[4].

Historisch bezeichnete der Begriff zur Zeit des Konstitutionalismus auch die Gesamtheit der Minister.

  1. DepartementDuden, Bibliographisches Institut, 2016; vergleiche auch die Vorsilbe ‚de-‘, das FremdwortPart‘ und die Endung ‚-ment
  2. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG). Art. 35 Abs. 2 und Art. 37 Abs. 1 (admin.ch).
  3. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD: Generalsekretariat. Abgerufen am 13. April 2024.
  4. Balz Rigendinger, Giannis Mavris: Der Schweizer Innenminister ist nicht aus Teflon. In: swissinfo.ch. 14. Juli 2022, abgerufen am 23. Dezember 2023.

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